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Vergiftete Böden und Kinderarbeit – was sich Schweizer Firmen im Ausland alles erlauben

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(Quelle: Watson.ch) Nach der Abstimmung ist vor der Abstimmung: Bereits am 29. November kann das Schweizer Stimmvolk erneut wählen gehen. Zum Beispiel über die Konzernverantwortungsintiative. Diese fordert, dass globale Konzerne mit Sitz in der Schweiz einem zwingenden Regelwerk unterstellt sind, wenn es um die Beachtung von Menschenrechten und Umweltschutz bei ihren weltweiten Tätigkeiten geht. Oder einfach gesagt: Schweizer Unternehmen und ihre Tochterfirmen könnten für ihre Tätigkeiten im Ausland rechtlich belangt und bestraft werden. Link


20. Oktober 2020





 
 
 

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